Pflanzliche Alternativen dürfen nicht als „Joghurt“ bezeichnet werden, dies untersagt die EU-Verordnung VO (EWG) Nr. 1898/87, weil Joghurt als ein Milchprodukt (Euterprodukt) definiert wird und Pflanzendrinks aller Art eben kein Milchprodukt sind. „Veggieghurts“ sind daher technische Erzeugnisse, bei denen oftmals tief in die Lebensmitteltrickkiste gegriffen wird:
Die Milchsäurebakterien Streptococcus thermophilus und Lactobacillus acidophilus können den Zucker im Pflanzen-Drinks umwandeln, die Fermentation gelingt also. Jedoch ist die Konsistenz des "Veggieghurts" sehr flüssig, weil der Eiweißgehalt generell sehr niedrig ist und auch das ideale Eiweiß, welches viel Wasser binden und daher die Micellen ausbilden kann, komplett fehlt. Industriell wird daher "Sojaghurt" mit allerlei Zusatzstoffen versehen (Verdickungsmittel, Zucker, Stabilisatoren usw.), mit echtem Joghurt hat dies letztlich nichts mehr zu tun.