Ganz gleich, wo Sie Ihr ROMMELSBACHER Gerät gekauft haben: Sie können sich mit Ihrem Anliegen direkt an unseren Kundenservice wenden.
Für Geräte, mit Kaufdatum ab dem 31. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen, die eine Reparatur gegenüber einem Austausch zusätzlich stärken. ROMMELSBACHER setzt seit jeher für langlebige Produkte ein und bietet einen eigenen Reparaturservice in unserem Werk in Dinkelsbühl an – unabhängig davon, ob unsere Geräte unter die gesetzliche Reparaturverpflichtung für bestimmte Produktgruppen fallen.
Bitte halten Sie Ihren Kaufbeleg bereit. Anhand des Kaufortes und des Kaufdatums prüfen wir, welche Lösung für Ihren Fall möglich und am sinnvollsten ist.
Haben Sie das Gerät bei einem unserer Handelspartner erworben, helfen wir Ihnen gerne direkt im Rahmen unserer ROMMELSBACHER Qualitätsgarantie. Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber Ihrem Verkäufer bleiben davon unberührt.
Haben Sie Ihr Gerät direkt bei ROMMELSBACHER gekauft und liegt ein gesetzlicher Mangel vor, können Sie grundsätzlich zwischen einer Reparatur und einem Austausch wählen. Entscheiden Sie sich für die Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Frist für Ihre Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Für Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen.